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   VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 10 K 18.31484   

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https://dejure.org/2020,50480
VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 10 K 18.31484 (https://dejure.org/2020,50480)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.09.2020 - B 10 K 18.31484 (https://dejure.org/2020,50480)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. September 2020 - B 10 K 18.31484 (https://dejure.org/2020,50480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AsylG § 3a Abs. 2 Nr. 1, 3; AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 4
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei homosexueller Orientierung - Somalia

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 3a Abs 2; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3c
    Somalia: Homosexualität, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 10 K 18.31484
    Eine bestimmte soziale Gruppe stellen Homosexuelle dann dar, wenn sie in dem betreffenden Drittland eine deutlich abgrenzbare Identität haben, da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet werden, vgl. § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG (vgl. EuGH, U. v. 7.11.2013 - C-199/12 bis C-201/12 - juris Rn. 41 ff., und vom 25.1.2018 - C-473/16 - juris Rn. 30).

    Die für die Prüfung des Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zuständigen Behörden können nicht erwarten, dass der Schutzsuchende seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausleben seiner sexuellen Ausrichtung übt, um die Gefahr einer Verfolgung zu vermeiden (vgl. EuGH, U. v. 7.11.2013 - C-199/12 bis C-201/12 - juris Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 10 K 18.31484
    Die Verpflichtung der Beklagten zur Zuerkennung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Abs. 1 AsylG und zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG war entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 - 1 C 29/17, juris Rn. 45) nur hilfsweise zu beantragen, sodass eine Entscheidung über Ziffern 3 und 4 des Bescheides vom 20.08.2018 nicht zu treffen ist.
  • EuGH, 25.01.2018 - C-473/16

    Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 10 K 18.31484
    Eine bestimmte soziale Gruppe stellen Homosexuelle dann dar, wenn sie in dem betreffenden Drittland eine deutlich abgrenzbare Identität haben, da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet werden, vgl. § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG (vgl. EuGH, U. v. 7.11.2013 - C-199/12 bis C-201/12 - juris Rn. 41 ff., und vom 25.1.2018 - C-473/16 - juris Rn. 30).
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